Integration | Teilhabe
Information zu den Integrationskursen nach dem Zuwanderungsgesetz
Ihre Volkshochschule ist vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Durchführung von Integrationskursen nach dem Zuwanderungsgesetz zugelassen. Ziel der Integrationskurse ist die Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit.
Die Integrationskurse umfassen Basissprachkurse (mit jeweils 3 Modulen zu je 100 Ustd.), Aufbausprachkurse (mit jeweils 3 Modulen zu je 100 Ustd.) und einen Orientierungskurs zur Vermittlung von Kenntnissen der Rechtsordnung, der Kultur und Geschichte in Deutschland (60 Ustd.). Jeder Integrationskurs endet "automatisch" mit der Sprachprüfung "Deutsch-Test für Zuwanderer" nach den Vorgaben des Dt. Goethe-Instituts bzw. Telc. Anspruchsberechtigt zur Teilnahme sind Spätaussiedler und Ausländer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten. Teilnehmen können aber auch andere, die deutsche Sprachkenntnisse erwerben wollen - sofern Platz frei sein sollte.
Anmeldung nur persönlich in der VHS-Geschäftsstelle in Rheinbach möglich!
Hinweise
Die Gebühr ist abhängig von den individuellen Fördervoraussetzungen. Der Unterricht findet montags bis freitags von 9:00 – 12:15 Uhr statt.
Ziel des Kurses sind ausreichende Sprachkenntnisse, die dem Niveau B 1 entsprechen.
Wir beraten Sie gerne.
Infoblatt: Was ist ein Integrationskurs?
Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)
Anmeldefrist: 9.10.2017
Weitere Informationen finden Sie hier:The European Language Certificates telc gGmbH
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge