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IT & Beruf Bildungsurlaub
IT & Beruf Bildungsurlaub
Was ist ein Bildungsurlaub?
In den meisten Bundesländern, darunter auch Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf fünf Tage bezahlter Freistellung pro Jahr für die berufliche Weiterbildung. Der Anspruch richtet sich nach der Arbeitszeit und verringert (oder erhöht sich), wenn weniger (oder mehr) als 5 Tage die Woche gearbeitet wird. Die Kosten für den Bildungsurlaub trägt der/die Arbeitnehmer*in, der/die Arbeitgeber*in beteiligt sich durch Lohnfortzahlung. Das Thema der Weiterbildung ist frei wählbar und nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt. Es reicht ein mittelbarer Vorteil für den/die Arbeitgeber*in.

Schritte zum Bildungsurlaub
Der Antrag auf Bildungsurlaub muss mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim/bei der Arbeitgeber*in eingereicht werden. Für den Antrag benötigen Sie einen Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung als Bildungsurlaub nach dem Weiterbildungsgesetz des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten, sowie das Programm der Veranstaltung. Diese Unterlagen erhalten Sie auf Anfrage bei der VHS. Nach Ende der Veranstaltung erhalten Sie einen Nachweis über die Teilnahme, den Sie bei Ihrem/ Ihrer Arbeitgeber*in einreichen.

ACHTUNG: Für diese Kurse gelten abweichende Rücktrittsbedingungen!
Bis zu 14 Tagen vor Beginn der Fortbildung können Sie von der Anmeldung gebührenfrei zurücktreten. Nach Ablauf dieser Frist ist ein gebührenfreier Rücktritt grundsätzlich nicht mehr möglich und es wird Ihnen die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt. In schriftlich zu begründenden Härtefällen, die eine weitere Teilnahme an der Fortbildung unzumutbar erscheinen lassen, kann die VHS-Leitung eine abweichende Regelung treffen und sich mit dem Rücktrittswunsch einverstanden erklären. In diesem Fall und im Fall der Wahrnehmung ggf. bestehender gesetzlicher Rücktrittsrechte werden Ihnen die Kosten für die bereits durchgeführten Seminartage - anteilig an den Gesamtseminartagen - in Rechnung gestellt. Zusätzlich wird eine Stornopauschale in Höhe von 5% von der Gesamtsumme der Fortbildung erhoben.

Bildungsurlaub


Was ist ein Bildungsurlaub?
In den meisten Bundesländern, darunter auch Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, haben Arbeitnehmer*innen Anspruch auf fünf Tage bezahlter Freistellung pro Jahr für die berufliche Weiterbildung. Der Anspruch richtet sich nach der Arbeitszeit und verringert (oder erhöht sich), wenn weniger (oder mehr) als 5 Tage die Woche gearbeitet wird. Die Kosten für den Bildungsurlaub trägt der/die Arbeitnehmer*in, der/die Arbeitgeber*in beteiligt sich durch Lohnfortzahlung. Das Thema der Weiterbildung ist frei wählbar und nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt. Es reicht ein mittelbarer Vorteil für den/die Arbeitgeber*in.

Schritte zum Bildungsurlaub
Der Antrag auf Bildungsurlaub muss mindestens 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim/bei der Arbeitgeber*in eingereicht werden. Für den Antrag benötigen Sie einen Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung als Bildungsurlaub nach dem Weiterbildungsgesetz des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten, sowie das Programm der Veranstaltung. Diese Unterlagen erhalten Sie auf Anfrage bei der VHS. Nach Ende der Veranstaltung erhalten Sie einen Nachweis über die Teilnahme, den Sie bei Ihrem/ Ihrer Arbeitgeber*in einreichen.

ACHTUNG: Für diese Kurse gelten abweichende Rücktrittsbedingungen!
Bis zu 14 Tagen vor Beginn der Fortbildung können Sie von der Anmeldung gebührenfrei zurücktreten. Nach Ablauf dieser Frist ist ein gebührenfreier Rücktritt grundsätzlich nicht mehr möglich und es wird Ihnen die volle Kursgebühr in Rechnung gestellt. In schriftlich zu begründenden Härtefällen, die eine weitere Teilnahme an der Fortbildung unzumutbar erscheinen lassen, kann die VHS-Leitung eine abweichende Regelung treffen und sich mit dem Rücktrittswunsch einverstanden erklären. In diesem Fall und im Fall der Wahrnehmung ggf. bestehender gesetzlicher Rücktrittsrechte werden Ihnen die Kosten für die bereits durchgeführten Seminartage - anteilig an den Gesamtseminartagen - in Rechnung gestellt. Zusätzlich wird eine Stornopauschale in Höhe von 5% von der Gesamtsumme der Fortbildung erhoben.

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Dr. Barbara Hausmanns
Fachbereichsleitung

02226 89226-23
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Hans-Jürgen Nicklisch
Sachbearbeitung

02226 89226-20
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